Die Datenschutz-Grundverordnung stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für Personaler – denn Human Resources arbeitet fast ausschließlich mit sensiblen personenbezogenen Daten. Everphone-CEO Jan Dzulko rollt das Problem in seinem Gastbeitrag bei HR-Softwarespezialist hocaboo auf.
Wo liegt eigentlich das Problem? Jan Dzulko rollt das Thema ‚DSGVO für Personaler“ auf
DSGVO im Personalwesen
In seinem Beitrag auf dem hocaboo-Blog geht Jan detailliert auf die Anforderungen ein, auf die speziell Personaler im Zusammenhang mit der DSGVO achten müssen.
hocaboo ist eine Job-App, die Bewerbungen und Bewerbungsmanagement in Hotellerie, Gastronomie und Touristik extrem vereinfacht: Bewerber können sich per simpler Wischgeste auf dem Smartphone bewerben.

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Klicken Sie hier für Jans Interview auf hocaboo zur DSGVO im Personalwesen.
Bewerbermanagement & DSGVO
Jan beschreibt im Interview, wieso Bewerbermanagement in Zeiten von Datenschutzkontrollen und DSGVO so sensibel ist und worauf die HR besonders achten muss. Dabei geht er auf DSGVO-Bußgelder ein, auf die zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten im Personalwesen und auf mögliche Datenschutzpannen.
Personaler müssten außerdem verstehen, dass sich mit der Rechenschaftspflicht die Beweislast quasi umgekehrt habe und nun auch die Dokumentation von Bewerbungsprozessen gemanagt werden muss. Zudem sei die Verwaltung von Zugriffsrechten essentiell.
Spezielle HR-Software wie die Bewerbungs-App von hocaboo erleichtern dieses Unterfangen erheblich und umgehen bereits im Vorfeld unliebsame Compliance-Probleme.
Firmenhandys und Containerisierung

Everphone-CEO Jan Dzulko
Firmenhandys und Employer Branding
Zum Schluss geht Jan noch auf den Aspekt des Employer Brandings ein. Es berge ein enormes Potenzial, ein gutes Firmenhandy als Mitarbeiterangebot zu kommunizieren.
‚Überlegen Sie doch mal aus der Bewerberperspektive. Was fänden Sie besser: Wenn Ihnen als Benefit verkauft wird, dass Sie Ihr eigenes Smartphone mitbringen ‚dürfen“ – oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Top-Smartphone zur Verfügung stellt, für das Sie sonst 1.000 oder mehr Euro aus eigener Tasche bezahlen müssten?“Everphone-CEO Jan Dzulko
Weblinks
- Ein Jahr mit der DSGVO – eine Bilanz
- Corporate Benefits: Diensthandy statt Firmenfeier
- DSGVO und Firmentelefone (kostenloses Whitepaper)
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