DSGVO – neue Herausforderungen für die HR
03.09.2019
03.09.2019
Autor*in: Robert Nagel
Robert schreibt für Everphone zu sämtlichen Themen rund um Unternehmen, Produkt und Geräte.
Inhaltsverzeichnis

DSGVO im Personalwesen

In seinem Beitrag auf dem hocaboo-Blog geht Jan detailliert auf die Anforderungen ein, auf die speziell Personaler im Zusammenhang mit der DSGVO achten müssen.

hocaboo ist eine Job-App, die Bewerbungen und Bewerbungsmanagement in Hotellerie, Gastronomie und Touristik extrem vereinfacht: Bewerber können sich per simpler Wischgeste auf dem Smartphone bewerben.

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Klicken Sie hier für Jans Interview auf hocaboo zur DSGVO im Personalwesen.

Bewerbermanagement & DSGVO

Jan beschreibt im Interview, wieso Bewerbermanagement in Zeiten von Datenschutzkontrollen und DSGVO so sensibel ist und worauf die HR besonders achten muss. Dabei geht er auf DSGVO-Bußgelder ein, auf die zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten im Personalwesen und auf mögliche Datenschutzpannen.

Personaler müssten außerdem verstehen, dass sich mit der Rechenschaftspflicht die Beweislast quasi umgekehrt habe und nun auch die Dokumentation von Bewerbungsprozessen gemanagt werden muss. Zudem sei die Verwaltung von Zugriffsrechten essentiell.

Spezielle HR-Software wie die Bewerbungs-App von hocaboo erleichtern dieses Unterfangen erheblich und umgehen bereits im Vorfeld unliebsame Compliance-Probleme.

Firmenhandys und Containerisierung

Jan wendet sich dann technischen Aspekten der DSGVO zu: So lauerten Fallstricke beim Speichern der Bewerberdaten, etwa wenn ein Personaler auch auf einem privaten Tablet oder Smartphone mit den Daten arbeiten möchte (Stichwort: BYOD-Risiken).

Everphone-CEO Jan Dzulko
Die DSGVO sehe eine strikte Trennung der privaten Daten von den geschäftlichen auf mobilen Endgeräten vor. Diese Trennung sei ohne eine Container-App oder eine Mobile-Device-Management-Software aber nicht gegeben.
Auch Firmenhandys seien nicht unproblematisch: Es genüge beispielsweise, wenn auf einem Firmenhandy Whatsapp installiert sei. Ohne weitere Maßnahmen sei dies bereits ein DSGVO-Verstoß, da Whatsapp Kontaktdaten auf Server in die USA überträgt.

Firmenhandys und Employer Branding

Zum Schluss geht Jan noch auf den Aspekt des Employer Brandings ein. Es berge ein enormes Potenzial, ein gutes Firmenhandy als Mitarbeiterangebot zu kommunizieren.

Dieses Potenzial werde aber oft verschenkt; stattdessen versuchten Unternehmen, mit „Bring your own Device“ am falschen Ende zu sparen.
„Überlegen Sie doch mal aus der Bewerberperspektive. Was fänden Sie besser: Wenn Ihnen als Benefit verkauft wird, dass Sie Ihr eigenes Smartphone mitbringen ‚dürfen“ – oder wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Top-Smartphone zur Verfügung stellt, für das Sie sonst 1.000 oder mehr Euro aus eigener Tasche bezahlen müssten?“
Everphone-CEO Jan Dzulko

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