FAQ

Muss ich mit einem Firmenhandy rund um die Uhr erreichbar sein?

Nein. Einen generellen Anspruch auf eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit gibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auch mit einem Diensthandy oder Firmenhandy nicht her.

Prinzipiell musst du außerhalb deiner Arbeitszeit weder für den Arbeitgeber erreichbar sein noch E-Mails beantworten oder dergleichen.

Arbeitszeitgesetz

Wenn du mit deinem Arbeitgeber abweichende Vereinbarungen zur Erreichbarkeit getroffen hast, musst du dich aber natürlich auch an diese Vereinbarungen halten – innerhalb der Grenzen des Arbeitszeitgesetzes.

Das Arbeitszeitgesetz beschränkt die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden, die wöchentliche auf 48 Stunden und verbietet eine Beschäftigung an Sonntagen.

Ausnahmen und Notfälle

Eine Ausnahme sind Rufbereitschaften, die allerdings auch gesondert vergütet werden müssen. Außerdem kann in Notfällen eine Ausnahme gemacht werden.

§ 14 ArbZG regelt den Umgang mit Notfallsituationen. Die Erkrankung von Kollegen gehört ebenso wenig dazu, wie etwa die verspätete Lieferung an einen Kunden.

§ 14 hingegen listet unter anderem auf …

  • das drohende Verderben von Rohstoffen,
  • das drohende Verderben von Nahrungsmitteln,
  • das Misslingen eines Arbeitsergebnisses sowie
  • unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.

Lies hierzu: § 14. ArbZG

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Nein, musst du nicht.

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