EU-Vorgaben: USB-C statt Lightning – was sich 2025 für Apple-Geräte ändert
05.12.2024
05.12.2024
Autor*in: Robert Nagel
Robert schreibt für Everphone zu sämtlichen Themen rund um Unternehmen, Produkt und Geräte.
Inhaltsverzeichnis

Ab dem 28. November 2024 wird in der EU eine wichtige Veränderung für alle Apple-Nutzer*innen wirksam. 

Die EU-Verordnung mit dem sperrigen Titel („Richtlinie 2014/53/EU über die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt“) wurde so geändert, dass alle neuen Apple-Geräte zukünftig mit einem USB-C-Anschluss ausgestattet sein müssen.

Apple wird zwar nicht namentlich erwähnt – es wird aber klar gemacht, dass Smartphones, Tablets, Kopfhörer, Mäuse, Tastaturen und weitere Geräteklassen nur noch mit einem Anschluss des Typs USB-C in Verkehr gebracht werden dürfen. Ab dem 28. April 2026 gilt dies übrigens auch für Laptops.

Lightning oder USB-C
Wachablösung: Zukünftig müssen sehr viele Geräte mit einem USB-C-Port ausgestattet werden

Das heißt automatisch, dass Apple-Geräte mit dem bisherigen proprietären Lightning-Anschluss ab diesem Datum im EU-Raum nicht mehr in den Handel gebracht werden dürfen.

Was bedeutet das konkret?

Betroffene Apple-Geräte

Die Verordnung schließt nicht nur iPhones und iPads ein, sondern auch sämtliche Peripherie-Geräte wie die Magic Mouse, Pencils, EarPods, AirPods, Smart Covers und Magic Keyboards.

Auch Peripheriegeräte sind von der neuen Regelung betroffen

Soweit sie über eine kabelgebundene Ladefunktion aufladbar sind, müssen die (…) genannten Kategorien oder Klassen von Funkanlagen (…) mit dem USB-Typ-C-Anschluss entsprechend der Norm EN IEC 62680-1-3: 2021 (…) ausgestattet sein … “

Richtlinie 2022/2380 (Quelle)

Auswirkungen auf Geräteflotten bei Everphone

Auch für unsere Mietgeräte ist die Verordnung natürlich bindend. Apple-Produkte wie das iPhone 14 und ältere Modelle sowie das iPhone SE (3. Generation und älter) können nach 2025 nicht mehr in neue Geräteflotten aufgenommen werden. 

Bereits im Umlauf befindliche Geräte bleiben davon unberührt, sie können natürlich weiterhin verwendet werden.

Mietverlängerung – nachhaltig und kosteneffizient

Eine smarte Lösung, um die Nutzung eurer bestehenden Geräteflotte zu maximieren, ist die Verlängerung der Mietlaufzeit um zwölf Monate. 

Damit bleiben die Geräte länger im Einsatz – zu besonders attraktiven Konditionen. Da dies auch für uns die einfachste Variante ist, können wir euch bei der Verlängerung Rabatte auf die Mietpreise einräumen. Sprecht dazu einfach mit eurem Account-Management.

Außerdem ist dies die nachhaltigste Option. Das ist uns ebenfalls sehr wichtig. Deswegen lassen wir als zusätzlichen Anreiz von unserem Partner Veritree für jede verlängerte Gerätemiete 30 Bäume in Tansania pflanzen. Erfahre hier mehr:

Ersatz defekter Lightning-Geräte

Wir haben uns zwar vorausschauend mit einem Kontingent der beliebtesten Lightning-Geräte bevorratet und erwarten Lieferfähigkeit mindestens für das erste Quartal 2025 – genau lassen sich Austauschraten aber leider nicht vorhersagen; hier gibt es immer Schwankungen.

Das iPhone SE der dritten Generation (2022) gehört zu unseren beliebtesten Mietgeräten

Vorsichtshalber solltet ihr also damit rechnen, dass es in Einzelfällen schwierig werden kann, ein baugleiches Ersatzgerät bereitzustellen, wenn Lightning-Geräte aus eurer Flotte ab 2025 defekt sein sollten.

Jetzt handeln – sprecht mit uns

Damit eure Geräteflotte einen reibungslosen Übergang in die Post-Lightning-Ära hinlegt, empfehlen wir euch, umgehend mit eurem Account-Management zu sprechen und Optionen für neue Geräte-Line-ups zu klären. 

Gemeinsam entwickeln wir eine passgenaue Lösung, die euren Anforderungen entspricht.

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