Betriebliche Sozialleistung
Arbeitgeberleistung
Als betriebliche Sozialleistungen bezeichnet man alle zusätzlich zum Gehalt (Arbeitsentgelt) erfolgenden Leistungen des Arbeitgebers.
Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Corporate Benefit, Fringe Benefit, Mitarbeitervorteil, Perk (engl. perk = Vorteil) und Betriebliche Zusatzleistung.
Neben gesetzlichen (z. B. Krankenversicherungsbeiträge) und tariflichen (z. B. betriebliche Altersvorsorge) betrieblichen Sozialleistungen gibt es auch freiwillige betriebliche Sozialleistungen, zu denen als Sachbezug auch Firmenhandys gehören, die teilweise oder vollständig privat genutzt werden können. Seit 2018 können Telekommunikationsgeräte wie Smartphones oder Tablets sogar steuerfrei überlassen werden.