Telearbeit
MDM, UEM, MAM, VPP und MCM – blickst du noch durch?
Unser „Wiki“ erklärt kurz und knapp wichtige Begriffe rund um Firmenhandys, Enterprise Mobility und Mobile Device Management.
Telearbeit
Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich
Telearbeit, auch Home Office, ist die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Arbeit vom Privatbereich der Beschäftigten aus. In diesem Sinn ist Telearbeit ein spezieller Fall Mobilen Arbeitens. Telearbeit schließt oft die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes ein und wird zunehmend zu einem relevanten Faktor des Employer Brandings.
Was ein Telearbeitsplatz genau ist, regelt der Gesetzgeber in der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Paragraph 2, den Begriffsbestimmungen.
(7) Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wächentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benätigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 2 Abs. 7