Datenschutzpanne: Traffic auf betrügerische Website umgeleitet
Die britische Datenschutzbehörde ICO (Information Commissioner’s Office) wirft British Airways mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor, die letztendlich die Umleitung von Besucher*innen der Website auf eine betrügerische zweite Website ermöglicht habe. Dadurch seien die Namen, E-Mail-Adressen, Anschriften und Bankverbindungen beziehungsweise Kreditkartendetails von mehr als 500.000 Fluggästen übermittelt worden – ein gravierender Verstoß gegen die DSGVO, so die ICO.
Die UK-Datenschutzbeauftrage Elizabeth Denham warnte in diesem Zusammenhang, nachlässige Unternehmen „müssten sich genauen Untersuchungen meiner Behörde stellen, bei denen geprüft wird, ob sie angemessene Schritte unternommen haben, um elementare Persönlichkeitsrechte zu schützen.“
Bislang höchste DSGVO-Strafe
Der Datendiebstahl dürfte das bislang höchste DSGVO-Bußgeld zur Folge haben. Die ICO fordert die sagenhafte Summe von 183,39 Millionen britischen Pfund, was etwa 204 Millionen Euro entspricht. Damit wäre das Bußgeld die mit Abstand höchste von der ICO verhängte Strafe – obwohl die maximale Höhe von vier Prozent des Jahresumsatzes im Fall von British Airways nicht einmal erreicht wird (die Summe entspricht ungefähr 1,5 Prozent des British-Airways-Umsatzes 2018).
Der britischen Fluggesellschaft droht die DSGVO-Rekordstrafe von 183,39 Millionen Pfund (ca. 204 Mio. Euro)
Rechtskräftig ist der Bescheid noch nicht. British Airways kündigte bereits an, Widerspruch einlegen zu wollen.
Weitere hohe DSGVO-Bußgelder findest du in unserer laufend aktualisierten Liste der höchsten DSGVO-Strafen.
DSGVO: Weblinks
- Intention to fine British Airways £183.39m under GDPR for data breach (ico.org.uk, auf Englisch)
- British Airways soll 200 Millionen Euro wegen Datenklau zahlen (manager-magazin.com)
- 200 Millionen Euro Strafe für Datenleck bei British Airways (golem.de)
- Ein Jahr DSGVO – die Bilanz
- Bayern prescht mit Datenschutzkontrollen vor
- DSGVO: 50 Mio. Euro Strafe für Google
- DSGVO und WhatsApp – wo ist das Problem?
- Firmenhandys und DSGVO