Welche Bedeutung hat die DSGVO für Mobile Device Management?

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verarbeitung persönlicher Daten von europäischen Firmen zu disponieren. Unser Artikel erläutert ihre Bedeutung für Mobile Device Management (MDM).
mobile device management dsgvo
mobile device management dsgvo
Inhaltsverzeichnis

Die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verarbeitung persönlicher Daten von europäischen Firmen zu disponieren. Unser Artikel erläutert ihre Bedeutung für Mobile Device Management (MDM).

Was ist die DSGVO?

Die DSGVO ist eine Verordnung der EU, die die Verarbeitung persönlicher Daten durch Unternehmen regelt.

Sie regelt dabei einerseits den Umgang mit persönlichen Daten der Angestellten in einem Unternehmen. Uns andererseits den Umgang mit den personenbezogenen Daten der Verbraucher*innen. Die Umsetzung in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten wird durch nationale Gesetze geregelt.

Laut der Datenschutzgrundverordnung unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten verschiedenen Auflagen, wie z. B. der Meldepflicht oder die Rechenschaftspflicht.

Sind eure Firmengeräte DSGVO-konform? Nutzt dein Team auch Privatgeräte im Job? Wenn du nicht ganz sicher bist, empfehlen wir dir unser DSGVO-Whitepaper zur Klärung grundsätzlicher Fragen. Klicke hier für den kostenlosen Download.

DSGVO-Bußgelder

Nebenbei stärkt die DSGVO die Rechte von Verbrauchern. Verstößt ein Unternehmen gegen eine Richtlinie der DSGVO, so kann gegen das Unternehmen eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro verhängt werden.

mobile device management dsgvo

Personen, die aufgrund eines Verstoßes gegen eine DSGVO-Richtlinie einen Schaden erleiden, haben Schadensersatzansprüche. Der Schutz der DSGVO gilt jedoch nicht grenzenlos, sondern unterliegt verschiedenen Beschränkungen.

Automatisierte Datenverarbeitung

Der Anwendungsbereich der DSGVO erstreckt sich auf „ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung sowie [auf] die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten“. Dies umfasst alle Verwertungen persönlicher Daten durch ein EDV-System, wie z. B. Mailing-Programme oder Customer-Relation-Management-Systeme.

EU-DSGVO: Geltungsbereich

Bei der DSGVO handelt es sich nicht um Empfehlungen, sondern um verbindliche und europaweit gültige Richtlinien. Die Einhaltung ist demnach unbedingt sicherzustellen. Die allgemeinen Grundsätze sind zu befolgen.

Dabei ist stets darauf zu achten, dass die Verarbeitung nach fairen und gewissenhaften Kriterien erfolgt. Aber auch Transparenz ist in diesem Fall sehr wichtig. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist grundsätzlich zu unterlassen.

Alle Grundsätze sind gleichwertig. Eine besonders große Rolle ist jedoch der Transparenz beizumessen. Bei jeder Datenerhebung ist die jeweilige Person über die Dimension sowie den Grund der Datenverarbeitung zu unterrichten; die Verarbeitung ist zustimmungspflichtig.

Dokumentation notwendig

Im Rahmen der Rechenschaftspflicht nach Artikel 5 muss das Unternehmen jederzeit in der Lage sein, die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien zu belegen. Eine fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Die Rechenschaftspflicht ist an die Gewährleistung der Datensicherheit, der Entwicklung von Vorgehensweisen zur Einhaltung von DSGVO-Richtlinien sowie an Verarbeitungsverzeichnisse gekoppelt.

Kommt es zu Schadensersatzansprüchen, hat eine fehlerhafte Dokumentation der Datenverarbeitung gravierende Auswirkungen auf ein Unternehmen.

Der Schutz der DSGVO bezieht sich nicht direkt auf die Daten, sondern auf die Grundrechte der betreffenden Person. Daher ist ausschließlich der Schutz von natürlichen Personen möglich. Juristische Personen wie Unternehmen sind davon ausgenommen.

Bedeutung der DSGVO bei „Bring your own Device“ (BYOD)

Beim BYOD-Prinzip bringen Mitarbeiter Ihre eigenen Mobilgeräte mit an den Arbeitsplatz. Durch diese Vorgehensweisen erhofft man sich mehr Komfort und Kosteneinsparungen. Sinnvolle Klauseln in Arbeitsverträgen sollen Klarheit und Ordnung schaffen.

Allerdings bringt das BYOD-Konzept (auch „Consumerization“ genannt) eine Reihe eklatanter Sicherheitsprobleme mit sich: Nicht nur Hacks, sondern auch Viren oder der Diebstahl von Daten bergen Gefahren. Letztendlich ist es nur eine Frage der Zeit, bis „Bring your own Device“ scheitert.

BYOD und der Schutz personenbezogener Daten

Bring your own Device hat scheinbar eine Menge Vorzüge: So werden Anschaffungs- und Unterhaltskosten eingespart sowie administrative Prozesse, wie z. B. die Terminverwaltung optimiert. Die Angestellten sind mit ihren eigenen Mobilgeräten ja bereits vertraut.

Aber: Eine klare Trennung der privaten und beruflichen Daten auf den Endgeräten gibt es ohne weiteres Zutun nicht.

„Dark BYOD“

Ist das Betriebssystem aktuell? Das letzte Sicherheitsupdate installiert? Welche Geräte sind überhaupt mit Unternehmensdaten bestückt?

Who knows. Zuverlässige Kontrollen der Geräte sind durch den Arbeitgeber fast nicht umsetzbar. Mangelhafte Passwörter, ausgelassene Updates, Jailbreaks, Rooting, unsichere Apps aus den Tiefen des Internets, neugierige Apps, die ungefragt Daten in die USA oder nach China übertragen  – überall lauern Datenschutz-Risiken.

Wenn nicht einmal bekannt ist, welche Geräte überhaupt alle Zugang haben, spricht man von „Dark BYOD“. Weniger Kontrolle und Compliance geht nicht.

DSGVO und Mobilgeräte: Nutzer sensibilisieren

Überwachung, Identitätsdiebstahl, Ransomware oder nicht-autorisierte Datenverarbeitung: mögliche Risiken gibt es genug.

Durch einen konsequenten Sensibilisierungsprozess der Belegschaft lässt sich zumindest das Bewusstsein für die Problematik steigern. Aufklärung sowie Risikoanalyse sind daher enorm wichtig.

Der nächste DSGVO-Schritt: Mobilgeräte mit MDM verwalten

Grundsätzlich gilt: Die unbefugte Verarbeitung personenbezogener Daten ist zu vermeiden.

Da Unternehmen kaum kontrollieren können, ob und wie diese Verarbeitung auf BYOD-Geräten stattfindet, sollte das ganze BYOD-Ausstattungsmodell kritisch hinterfragt werden.

Auf der sicheren Seite sind Unternehmen mit dedizierten Firmengeräten. Wenn diese Geräte mit einer MDM-Software ausgestattet sind, ist sogar eine (zusätzliche) private Nutzung möglich: Denn das MDM verhindert den unbefugten Zugriff privater Apps auf die Firmendaten.

Lesen Sie hierzu auch:

Containerisierung

Zur Trennung von privaten und geschäftlichen Dateien ist die Anwendung von speziellen Containern zu befürworten. Dadurch ist eine Mischnutzung im privaten Bereich sowie im Job möglich.

Ein MDM hilft nicht nur beim Datenschutz, sondern auch bei der Geräte- und Softwareverwaltung.

Zu den typischen MDM-Funktionen gehört zum Beispiel:

  • Steuerung von Betriebssystem-Updates
  • Fernlöschung der Daten aus dem Arbeitsbereich bei Geräteverlust
  • kontaktlose Bereitstellung („Zero Touch“)
  • Policy Enforcement, zum Beispiel erzwungene Passcode-Verwendung
  • Anbindung an Exchange-Server
  • Nutzungsanalyse (Datenverbrauch etc.)

Warum Mobiles Device Management wichtig für den Datenschutz ist

Über ein MDM-System lassen sich firmeneigene Sicherheitsrichtlinien erstellen. Vorgaben für den Zugang zum WLAN-Netz oder für die Passwortlänge lassen sich auf diese Weise festlegen. Eine Verschlüsselung schützt dabei vor Cyber-Attacken. Kommt es zu einem Verlust von Daten, lässt sich über MDM dennoch darauf zugreifen.

Herausforderungen durch die DSGVO bei Benutzung mobiler Endgeräte: Fazit

Heutzutage lässt sich der berufliche Alltag auch mobil sicher gestalten. Auch mobile Daten unterliegen dem besonderen Schutz der DSGVO, welcher durch den Arbeitgeber umzusetzen ist.

Eine MDM-Software richtet einen verschlüsselten Workspace auf den Geräten ein, auf dem die Firmendaten laut Sicherheits-Policy gut geschützt sind. Mit einem MDM geschützte Geräte können auch privat genutzt werden: Private und berufliche Daten bleiben DSGVO-konform auf den Geräten getrennt.

Everphone

Empfohlene Artikel

10244
Mobile-Device-Management-Kosten

Kosten für Mobile Device Management

10216
Mobile-Device-Management-Anbieter

Mobile Device Management: Anbieter

10251
mobile device management samsung

Mobile Device Management für Samsung-Geräte

9699
10461
sophos mobile device management

So nutzen Sie Sophos Mobile Device Management für Ihr Unternehmen

10223
mobile device management apple

Mobile Device Management mit Apple: iPhones für die Angestellten

Bleib' in Verbindung

Abonniere unseren Newsletter für Neuigkeiten zu mobilem Arbeiten und mobilen Endgeräten.

Blog-Kategorien

Mobiles Arbeiten

Nachhaltigkeit

Business-Mobilfunktarife

Technologie

Employer Branding

Datensicherheit

Downloads

Expertenwissen mit unseren Whitepapers

Vertiefte Lektüre zur Mobilgeräteverwaltung aus Sicht von IT, HR und Technischem Einkauf gibt es in unseren Papers. Der Download ist kostenlos.

Report: Mobile Device Sustainability

Whitepaper: Mobile Sicherheit

Whitepaper: Firmenhandys als Benefit