Firmenhandys: „Im Leasing zahlst du nur 80 Prozent des Kaufpreises“
Was als schlagendes Argument der Leasinganbieter daherkommt, darfst du getrost mit derselben Skepsis betrachten wie die Versprechen aller gewieften Verkäufer*innen. Denn bei den vorgerechneten 80 Prozent bleibt es aus unserer Erfahrung nur in wenigen Fällen. Meistens vergällen versteckte Kosten die Freude an der Leasing-Beschaffung.
Unsere Empfehlung: Frag in der Anbahnung ganz gezielt nach folgenden neun Kostentreibern.
9 Kostentreiber beim Smartphone-Leasing
1. Kosten der sogenannten „Sammelphase“
Leasinggeber berechnen häufig eine dreimonatige Sammelphase (vor und nach der Laufzeit) zur Reduzierung des administrativen Aufwands. Das heißt für dich: Berechnet werden nicht 24 oder 36 Monate, sondern 24+3 oder 36+3 Monate Laufzeit. Allein dadurch schmilzt der vermeintliche Preisvorteil beim Leasing meist wie Butter in der Frühlingssonne. Zum Vergleich: Bei einer Miete zahlst du nur für die tatsächlich angefallene Mietdauer.
2. Geräterückgabe
- Welcher Kollege oder welche Kollegin hatte jetzt nochmal Gerät XY?
- Und wo ist er oder sie momentan?
- Und wo befindet sich das Smartphone mit der IMEI-Nummer soundso jetzt – hat das ein*e Mitarbeiter*in oder wurde das Firmenhandy gestohlen?
Fragen über Fragen. Problematisch wird hier die Bündelung der Firmenhandys auf den sogenannten „Leasingscheinen“, die Geräte in unterschiedlichen Batches (in der Regel 50, 100 oder 200 Geräte) bündeln: Wenn nicht alle 100 geleasten Firmenhandys eines Leasingscheins zum Stichtag zurückgegeben werden, laufen Leasingzahlungen unbegrenzt weiter.
Willst du dennoch aus dem Leasingschein, muss unter Umständen der Neupreis (!) der Devices erstattet werden. Das heißt: Ob ein Gerät nicht aufgefunden wird oder einfach nur niemand Zeit hat, das Device auszutauschen, ist zunächst egal: Du zahlst in beiden Fällen drauf.
Zum Vergleich: Beim Everphone-Mietmodell zahlst du im Verlustfall nur den Zeitwert (Restwerttabelle) und kannst im gleichen Monat die Miete beenden.
3. Device nicht im perfekten Zustand? Abschlagszahlung!
Nach Rückgabe werden alle Leasing-Devices „gegradet“, das heißt, ihr technischer Zustand wird bewertet. Sollte dieser unter ein bestimmtes Level fallen (im Normalfall ist das bei 30-40 Prozent der Geräte der Fall), zahlst du auch hier einen Abschlag. Die Abschlagssumme kann dabei bis zur Hälfte des Neupreises betragen!
4. Reparaturkosten
Beim Leasing haftet dein Unternehmen für alle Schäden am mobilen Endgerät. Zwar bekommst du als Leasingnehmer meist eine Basisreparatur im Servicepaket. Diese Services sind jedoch oft zeitaufwendig und wenig nutzerfreundlich. Der Geräteaustausch dauert im Fall einer Schadensmeldung bis zu zehn Tage und etwa zehn Prozent der reparierten Devices bleiben nach erfolgloser Reparatur weiterhin defekt.
Zum Vergleich: Bei Everphone zahlst du nur die Nutzung. Beschädigte Devices werden als Teil des Services zeitnah gegen neue Devices ausgetauscht.
5. Extraaufwand bei Mitarbeiterwechsel
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen oder geht in die Elternzeit? Der Leasingvertrag läuft stur weiter. Du musst dich operativ gegebenenfalls um die neue Zuordnung des Devices kümmern. Ob sich der oder die entsprechende Angestellte dann über die Zuteilung eines gebrauchten Smartphones freut, steht nochmal auf einem anderen Blatt Papier.
Zum Vergleich: Bei Everphone wird das Device aktiv zurückgeholt, die Miete stoppt im Folgemonat und der oder die nächste Beschäftigte bekommt ein neues Device geschickt – komplett automatisiert.
6. Operativer Aufwand
Generell werden bei Leasingangeboten die Betriebskosten gerne vernachlässigt oder ausgeblendet. Wenn du für deine Kolleg*innen einen Vorort-Austausch anbieten möchtest, geht der operative Aufwand in der Regel komplett zu deinen Lasten.
Zum Vergleich: Bei Firmenhandy-Flotten mit mehr als 200 Devices bieten wir dir an, den kompletten Flottenaustausch in den Hauptstandorten vor Ort zu übernehmen: ohne Extrakosten für dich.
7. Spezialservices
Spezialservices wie zertifizierte Löschungen und Entsorgung sind in der Regel nicht kostenlos. Die Kosten für diese Leistungen werden auf den monatlichen Mietpreis aufgeschlagen. Auf die Laufzeit bezogen scheint das erstmal plausibel – die Leasinggeber wissen allerdings, dass ihre Kundschaft im Durchschnitt 32 Monate für ein 24-Monats-Device zahlt. Die Kosten für die Zusatzleistungen multiplizieren sich entsprechend und sind damit weit höher als marktüblich.
Zum Vergleich: Bei Everphone fallen keine Extrakosten für zertifizierte Löschungen oder Entsorgung an.
8. Asset Management/Geräteverwaltung
Oft wird im im Angebot nicht aufgeführt, dass du das Asset-Management des Leasingproviders nutzen und bezahlen musst. Keine Sorge: In den AGBs oder im Vertrag erscheint die Verpflichtung aber zuverlässig. Häufig werden dabei Software-Eigenentwicklungen aus dem Server- und Desktopumfeld genutzt. Diese Lösungen eignen sich nur bedingt für mobilen Self-Service und sind zudem kostenintensiv.
Zum Vergleich: Bei Everphone ist Asset-Management Teil des Geschäftsmodells. Wir berechnen hierfür nichts und pflegen die Daten in Echtzeit.
9. Handyversicherungspflicht
Manche Leasinggeber verpflichten dich, Device-Versicherungen abzuschließen. Diese sind in jedem Fall viel zu teuer und lohnen sich nicht, zudem musst du für die Abwicklung eines Versicherungsfalls mit erheblicher Dauer rechnen. Lese hierzu auch unsere Gründungsgeschichte.
Zum Vergleich: Bei Everphone sind alle Schäden (selbstverschuldet oder Garantiefall) in der Miete bereits abgesichert.
Firmenhandys: mieten statt leasen
Du siehst, es gibt zahlreiche Probleme in Bezug auf die Berechnungen von Leasinggebern. Auch wenn deren Angebote den Eindruck erwecken, sie passten auf einen Bierdeckel: Rechne damit, dich mit Kleingedrucktem herumschlagen zu müssen.
Neben den versteckten Kosten gibt es meist noch mehr Probleme beim Leasing: der interne Aufwand, die oft mangelnde Transparenz von Services und Prozessen und auch die mangelnde Flexibilität einiger Anbieter.
Bei der Kalkulation von Gerätekosten sollte man auch an den Verwaltungsaufwand denken
Ein Beispiel für mangelnde Flexibilität, das uns häufig begegnet, sind Probleme bei der Rechnungsstellung. Fallen Änderungen bei der Rechnungsstellung des jeweiligen Leistungsempfängers an (Standortänderung, Änderung der Kostenstelle oder dergleichen) ist dies oft schlicht unmöglich.
Da Leasingscheine mit mehr als 100 Devices während der Laufzeit vertraglich an ein Unternehmen gebunden sind, sind auch keine Untervermietungen an verbundene Unternehmen möglich.
Bei einer Firmenhandy-Miete hingegen kannst du alle im Rahmenvertrag befindlichen Devices individuell und flexibel zwischen Abrechnungseinheiten verändern. Das ist essenziell, wenn du eine verursachergerechte Kostenzuordnung anstrebst.
Raus aus dem Leasing
Viele Unternehmen melden sich bei uns, weil sie aus dem Leasing-Konstrukt herauswollen. Meistens sind der Grund dafür die ausufernden Kosten nach Vertragsunterschrift – obwohl der vorher berechnete Leasing-Gesamtpreis so attraktiv erschien („80 Prozent des Kaufpreises“). Wir lösen dann monatlich die auslaufenden Leasingscheine ab und ersetzen diese mit Mietgeräten.
Was sind deine Erfahrungen? Lass‘ es uns in einem Kommentar wissen.