Nutzungsvereinbarung für den Privatgebrauch von Diensthandys

Viele Unternehmen beschäftigen sich früher oder später mit der Thematik, ihre Angestellten mit Diensthandys auszustatten. Wenn diese auch für private Zwecke genutzt werden dürfen, sorgt dies für eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Dabei sollten die Rahmenbedingungen für die private Nutzung von Diensthandys in einer Vereinbarung festgehalten werden.
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Viele Unternehmen beschäftigen sich früher oder später mit der Thematik, ihre Angestellten mit Diensthandys auszustatten. Wenn diese auch für private Zwecke genutzt werden dürfen, sorgt dies für eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit. Dabei sollten die Rahmenbedingungen für die private Nutzung von Diensthandys in einer Vereinbarung festgehalten werden.

Private Nutzung von Diensthandys muss vereinbart werden

Wenn Angestellte vom Arbeitgeber mit Diensthandys ausgestattet werden, stellt sich schnell die Frage, ob diese auch privat genutzt werden dürfen. Schließlich würde dies mit vielen Vorteilen einhergehen. Zum einen muss man nicht stets zwei Geräte mit sich herumtragen, sondern kann für alle Angelegenheiten auf das dienstliche Smartphone zurückgreifen.

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Zum anderen handelt es sich bei den meisten Firmengeräten um aktuelle Modelle, die sich durch eine hohe Leistungsfähigkeit auszeichnen. Festgelegt ist jedoch, dass die private Nutzung bei Diensthandy vereinbart werden muss. Liegt eine solche Vereinbarung nicht vor, ist es Angestellten nicht gestattet, das Diensthandy für private Zwecke zu nutzen.

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Dass sich ein Arbeitgeber gegen die private Nutzung entscheidet, wird in den meisten Fällen mit Sicherheitsbedenken und Verwaltungsaufwand begründet. Schließlich muss die Datenschutzgrundverordnung eingehalten, wenn Diensthandys auch privat genutzt werden.

Private Nutzung von Diensthandys – DSGVO und Sicherheit

In der Datenschutzgrundverordnung wird festgelegt, in welcher Art personenbezogene Daten von Unternehmen geschützt werden müssen. Dies bezieht sowohl die Verarbeitung als auch die Speicherung dieser Informationen mit ein. Werden in einem Unternehmen mobile Geräte genutzt, müssen die darauf gespeicherten Daten sowie übertragene Informationen ebenfalls gemäß der DSGVO geschützt werden.

Wenn die Geräte nun auch privat genutzt werden und damit auch Anwendungen wie WhatsApp genutzt werden, die unzureichende Sicherheit bieten, müssen hier besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Sogenannte MDM-Softwaresysteme (Mobile Device Management), wie sie beispielsweise von Everphone angeboten werden, bieten hier eine gute Lösung. Hierbei wird auf dem Gerät ein separater geschützter Arbeitsbereich geschaffen, der von der privaten Nutzung vollständig getrennt ist. Dieses Modell wird auch als Containern bezeichnet. Durch die ordentliche Verwendung eines MDM entspricht die private Nutzung von Diensthandys den DSGVO-Bestimmungen.

Ein zusätzlicher Schutz ergibt sich daraus, dass über die MDM-Software extern auf den Arbeitsbereich zugegriffen werden kann. Wird beispielsweise ein Diensthandy gestohlen, können die darauf befindlichen Daten problemlos gelöscht werden.

Device-as-a-Service-Anbieter wie Everphone lösen diese Probleme übrigens vollständig. Hier können Sie Diensthandys mieten, die über eine MDM-Software verfügen und mit dieser verwaltet werden. Haben Sie bereits eine MDM-Software, werden die Geräte einfach dort integriert.

Private Nutzung von Diensthandys Vereinbarung: Notwendigkeit

Wenn Sie sich als Arbeitgeber dazu entscheiden, die private Nutzung von Diensthandys zu gestatten, sollten die Rahmenbedingungen diesbezüglich schriftlich festgehalten werden. Eine solche Nutzungsvereinbarung für Firmenhandys dient nicht nur als Absicherung für das Unternehmen, sondern gibt auch dem Angestellten Klarheit darüber, was es zu beachten gilt.

In einer Vereinbarung für die private Nutzung von Diensthandy sollten eine Reihe von Dingen festgelegt werden, darunter die Folgenden:

  • Dauer der Gestattung für die private Nutzung: Wenn hier keine Frist festgelegt wird, sollte sich der Arbeitgeber in jedem Fall vorbehalten, die Erlaubnis für die private Nutzung jederzeit aufheben zu können.
  • Bestätigung, dass der Arbeitsbereich technisch von der privaten Nutzung getrennt ist, und damit ordentliche Sicherheitsvorkehrungen implementiert sind.
  • Kostenaspekte: Es sollte festgehalten werden, wer die Kosten für die allgemeine betriebliche Nutzung übernimmt, was in der Regel der Arbeitgeber ist. Hier kann aber auch vereinbart werden, in welchen Fällen der Angestellte für Ausgaben aufkommen muss (z.B. bei privaten Gesprächen ins Ausland oder etwaigen anderen Sonderzahlungen).
  • Vereinbarung bezüglich der Sorgfaltspflicht: Nutzer sollten verpflichtet werden, Schaden oder Verlust unverzüglich zu melden. In diesem Zusammenhang sollte auch festgehalten werden, wer für die entstandenen Kosten aufkommt.
  • Beendigung der Vereinbarung: Soll das Diensthandy nach Ablauf des Zeitraums an den Arbeitgeber zurückgegeben werden oder kann dieses vom Nutzer gegen ein Entgelt übernommen werden? Dies sollte ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
  • Steuerliche Hinweise: Es kann festgelegt werden, dass die private Nutzung des Diensthandys nicht als geldwerter Vorteil angesehen wird, und somit keine zusätzlichen Steuern anfallen.

Selbstverständlich handelt es sich hierbei um keine vollständige Aufzählung der Aspekte, die in eine Private-Nutzung-Diensthandy-Vereinbarung mit aufgenommen werden können. Die erwähnten Punkte sollen vielmehr eine Idee vermitteln, welche Punkte nicht vergessen werden sollten. Wird eine solche ausführliche Vereinbarung nicht getroffen, kann dies unnötige Reibereien zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzeugen.

Private Nutzung Diensthandy: Vereinbarung Muster

Wenn Sie eine Vereinbarung für die private Nutzung von Diensthandys aufsetzen möchten, kann es sehr hilfreich sein, sich einer Vorlage zu bedienen. Anhand des folgenden Musters können Sie eine individuelle Vereinbarung für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten erstellen:

Word-Dokument öffnen

Fazit: Private Nutzung von Diensthandys nicht ohne Vereinbarung

Ihren Angestellten die Möglichkeit zu geben, ihre Diensthandys auch privat zu nutzen, wird sich positiv auf die Mitarbeiterzufriedenheit auswirken. Damit es zu keinen Unstimmigkeiten bei der geteilten Nutzung kommt, sollte in jedem Fall eine Vereinbarung aufgesetzt werden, die die wichtigsten Rahmenbedingungen enthält.

Everphone

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