EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung – was ändert sich?
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Das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung in Europa

Nach Ansicht des EuGH gründet die neue Verpflichtung zur präzisen Erfassung der Arbeitszeit sowohl in der EU-Arbeitszeitrichtlinie als auch in der EU-Grundrechtecharta. In den meisten Staaten genügte es bislang, die Zahl der Überstunden zu dokumentieren. Diese Zeiten sind jetzt definitiv vorbei. Damit wird die bisherige maßgebliche Einzelnorm, nämlich § 16 des Arbeitszeitgesetzes, durch eine wohl deutlich weitreichendere Pflicht zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstunden abgelöst werden.

Hintergrund: Spanische Gewerkschaft klagt vor EuGH gegen Deutsche Bank

Geklagt hatten spanische Arbeitnehmervertreter gegen die Deutsche Bank mit der Argumentation, eine Erfassung der Überstunden sei eben nur bei genauer Erfassung der geleisteten Arbeitszeit insgesamt zu realisieren. Der Europäische Gerichtshof folgte dieser Darlegung und stellte seinerseits fest, es sei andernfalls für ‚Arbeitnehmer (…) schwierig oder gar (…) unmöglich, ihre Rechte durchzusetzen“, was wiederum Verstöße gegen die Grundrechte und auch die erwähnte Arbeitszeitrichtlinie nach sich zöge.

Das EuGH-Urteil geht ausführlich auf die Arbeitsbedingungen und die bisherige, von den Arbeitnehmervertretern monierte Arbeitszeiterfassung ein. Sie finden das EuGH-Urteil hier im Wortlaut.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für deutsche Unternehmen?

Auch in Deutschland ist das Urteil des EuGH – wie in allen EU-Mitgliedsstaaten – bindend. Die bis jetzt bereits erfolgende Zeiterfassung beruht bislang meist auf Tarifverträgen oder unternehmenseigenen Vorgaben. Dies ändert sich spätestens jetzt.

Zwar dürfen die Mitgliedsstaaten der EU selbständig entscheiden, mit welchen (gesetzlichen) Mitteln sie die Vorgaben des EuGH realisieren, und was sie in diesem Sinn als ein ‚objektives, verlässliches und zugängliches System“ betrachten, eins ist jedoch sicher: Umgesetzt werden muss die Vorgabe aus Luxemburg zwingend.


Liegt die Zukunft der Arbeitszeiterfassung in mobilen Endgeräten? Durchaus möglich!

Tools und Lösungen der Arbeitszeiterfassung

Unternehmen, die bislang noch keine systematische Zeiterfassung leisten, müssen sich nun zügig nach Lösungen umsehen. Eine clevere Variante dürften für viele Unternehmen mobile Anwendungen sein: die sogenannten Zeiterfassungs-Apps (Time-Tracking-Apps).

Das spannende daran: Stattet ein Unternehmen seine Mitarbeiter mit Firmengeräten aus, haben diese die notwendige (mobile) Hardware für die Zeiterfassung bereits am Mann/an der Frau. Somit lassen sich auch auf Außenterminen oder bei der Telearbeit im Home Office Arbeitszeiten sauber erfassen.

Weiterführende Links zum EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

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