Everphone berechtigter IT-Dienstleister nach Krankenhauszukunftsgesetz
14.07.2021
14.07.2021
Autor*in: Robert Nagel
Robert schreibt für Everphone zu sämtlichen Themen rund um Unternehmen, Produkt und Geräte.
Inhaltsverzeichnis

Everphone, der Phone-as-a-Service-Pionier aus Berlin, ist ab sofort berechtigt, Krankenhäuser und Kliniken bezüglich Förderungen durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) zu beraten.

Everphone_Krankenhauszukunftsgesetz_Berechtigung_Förderung

Everphone ist berechtigter IT-Dienstleister nach KHZG

Everphone erbrachte nach § 21 Absatz 5 Satz 1 der Krankenhausstrukturfonds-Verordnung gegenüber dem Bundesamt für Soziale Sicherung den Nachweis, für die Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Förderung durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz geeignet zu sein.

In der Verordnung heißt es:

Das Bundesamt für Soziale Sicherung berechtigt ab dem 1. Januar 2021 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IT-Dienstleistern, die über die notwendige Eignung verfügen, festzustellen, ob informationstechnische Maßnahmen, die bei einem Vorhaben, für das Fördermittel beantragt werden, vorgesehen sind, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen. Das Bundesamt für Soziale Sicherung entwickelt zum Erwerb der Berechtigung nach Satz 1 bis zum 31. Dezember 2020 ein Schulungsprogramm, welches es kostenlos auf seiner Internetseite bereitstellt. Hierfür kann es sich der Unterstützung Dritter bedienen.“

Das Schulungsprogramm wurde von Everphone-Mitarbeitern erfolgreich absolviert. Anschließend wurde mit einer Lernerfolgskonrolle die Eignung zur Beratung nachgewiesen.

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Ziel des Fonds ist es, die Ausstattung und den Digitalisierungsgrad von Krankenhäusern zu verbessern. Everphone sorgt dafür im Rahmen seines Mietkonzepts „Phone as a Service“. Das innovative Konzept steigert Produktivität und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen und setzt Maßstäbe in Bezug auf Datensicherheit und Datenschutz.

Trotz der Sensibilität der Daten ist prinzipiell auch die DSGVO-konforme private Nutzung der Geräte möglich, da geschäftsbezogene Daten in einem verschlüsselten Workspace-Bereich auf den Mobilgeräten containerisiert werden.

Krankenhäuser können auf diese Weise ihre Belegschaft mit modernen Tablets und/oder Smartphones ausstatten, ohne die hauseigene IT, Technik und Einkaufsabteilung zu überlasten.

Krankenhauszukunftsfonds: 4,3 Milliarden

Der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) umfasst Fördermittel in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro. Zwei Drittel der Summe stammen aus Bundesmitteln, den Rest teilen sich Länder und Krankenhausträger. Eingerichtet wurde der KHZF im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).

Die Zeit drängt: Denn Anträge sind nur bis zum 31.12.2021 förderfähig.

Weblinks Krankenhauszukunftsgesetz

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