Das Recht auf Reparatur kommt – doch was bedeutet das?
13.03.2024
13.03.2024
Autor*in: Laura Kruse
Inhaltsverzeichnis

Kann die EU es schaffen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden? Dazu soll u. a. eine neue Richtlinie beitragen, in der es um das Recht aller EU-Bürger*innen auf Reparatur geht.

Statt des umgehenden Ersatzes von technischen Geräten setzt die EU somit auf die Verlängerung der Lebensdauer dieser Geräte.

Recht auf Reparatur
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Worum geht es in der Richtlinie?

Das sogenannte Recht auf Reparatur soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, sowohl innerhalb und außerhalb der gesetzlichen Garantie über Reparaturmöglichkeiten informiert zu werden und diese in Anspruch zu nehmen.

Dafür wurden bereits konkrete Vorschläge ausgearbeitet, nach denen sich Hersteller und Nutzer*innen richten sollen. Wir führen diese für die einzelnen Gruppen im Folgenden aus.

Der genaue Zeitpunkt, ab dem die Richtlinie verbindliche Gültigkeit erhält, ist noch nicht festgelegt. Doch er liegt wohl nicht in allzu ferner Zukunft: Das Recht auf Reparatur muss nur noch förmlich verabschiedet und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. 20 Tage später tritt die Richtlinie dann in Kraft.

Was bedeutet das für Hersteller?

Hersteller werden durch die neue Regelung zur transparenten Auskunft verpflichtet. So sollen sie zum einen öffentlich angeben, welche Reparaturleistungen sie anbieten. Außerdem sollen die ungefähren Kosten für die üblichen Reparaturen angegeben werden.

Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält ebenfalls eine Verpflichtung der Hersteller, die Verbraucher*innen darüber zu informieren, welche Reparaturen diese selbstständig verantworten müssen.

Von Verkäufern wird im Rahmen der gesetzlichen Garantie verlangt, Reparaturen für Geräte anzubieten – solange diese nicht den Preis eines Neukaufs übersteigen.

Tritt ein Defekt während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf und entscheidet sich die Verbraucherin bzw. der Verbraucher für eine Reparatur, so verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr.

Recht auf Reparatur

Was bedeutet das für Verbraucher*innen?

Im Recht auf Reparatur sollen ebenfalls geförderte Maßnahmen wie Reparaturgutscheine oder -fonds enthalten sein. Diese würden voraussichtlich den Preis für Reparaturen auf Seiten der Verbraucher*innen verringern.

Mit einer Online-Reparaturplattform soll EU-Bürgerinnen und -Bürgern ebenfalls ein besserer Überblick über Reparaturwerkstätten bereitgestellt werden. 

Zur Sicherstellung einer hohen Qualität wird ein europäisches Formular für Reparaturinformationen sowie ein europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen vorgeschlagen. Das Formular wird Verbraucher*innen über Reparaturbedingungen und Preise informieren. 

Es kommen also einige Veränderungen auf die Branche zu. Nun gilt es abzuwarten, wann genau die neuen Vorschriften in Kraft treten und wie schnell sie umgesetzt werden.

Zusätzlich waren im letzten Jahr weitere neue Verordnungen der EU im Gespräch, und zwar die EU-Batterieverordnung sowie die EU-Ökodesign-Richtlinie. Dabei geht es speziell um die Auswechselbarkeit von Batterien und die umweltbewusstere Gestaltung von Geräten.

An diesen Vorschlägen wurde kritisiert, dass sie Ausnahmen für wasserfeste Geräte und langlebige Batterien machen. Bei Geräten, die diese Merkmale aufweisen, muss die vereinfachte Reparatur also nicht gewährleistet sein. 

Da die Richtlinien alle das Thema Reparatur behandeln, bedingen sie sich gegenseitig. Könnte durch die Ausnahmen in den anderen Verordnungen das hier beschriebene Recht auf Reparatur abgeschwächt werden? Darauf gibt es noch keine eindeutige Antwort.

Wir hoffen in jedem Fall, dass die neue Richtlinie ein starkes Signal für eine nachhaltigere Nutzung von Geräten – und weg vom verfrühten Wegwerfen und sofortigen Neukauf – setzt.

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