Was ist eine Entgeltumwandlung?
Unter einer Entgeltumwandlung im weiteren Sinn versteht man die Umwandlung von Geld- in Sachlohn. Umgesetzt wird dies über das Einbehalten eines Teil des Gehalts durch den Arbeitgeber, um damit bestimmte Sachleistungen zu (co-)finanzieren.
Der Begriff taucht auch als Bruttolohnumwandlung, Lohnumwandlung, Bruttogehaltsumwandlung, Bruttogehaltsverzicht oder Gehaltsverzicht auf. Die letzten beiden Bezeichnung sind einigermaßen irreführend, da Angestellte bei einer Entgeltumwandlung ja auf nichts „verzichten“, sondern durchaus eine Leistung für das einbehaltene Bruttoentgelt erhalten.
Entgeltumwandlungen sind den meisten Arbeitnehmer*innen durch die betrieblichen Altersvorsorge bekannt. Entgeltumwandlungen gibt es aber auch zum Beispiel bei Dienstwagen oder Kindergartenplätzen.
Entgeltumwandlung bei Telekommunikationsgeräten
Ebenso ist eine Entgeltumwandlung auch bei technischen Geräten wie Smartphones und Tablets möglich. In jedem Fall ist die Entgeltumwandlung staatlich gefördert, beispielsweise durch Zuschüsse oder Steuervorteile.
Die steuerliche Begünstigung ist ein bewusst geschaffenes Anreizprogramm, zum Beispiel, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Unternehmen können damit auf die Bedürfnisse ihrer Angestellten eingehen (Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Mobilität) und diese Leistungen auch als Mitarbeitervorteil im Employer Branding kommunizieren.
Firmenhandys sind beliebte Mitarbeitervorteile
Überlassung von Telekommunikationsgeräten ist steuerfrei
Unter „Telekommunikationsgeräten“ versteht der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang „betriebliche Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte sowie deren Zubehör, (…) zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen.“
Smartphones und Tablets als Incentive
Smartphones, Tablets und Zubehör (also zum Beispiel Headsets, Smart Covers, Keyboards etc.) gehören zu den steuerlich begünstigten Geräten. Es muss sich aber um „betriebliche“ Geräte handeln – reine Entertainment-Geräte wie Spielekonsolen sind damit ausgenommen.
Das heißt im Umkehrschluss: Smartphones und Tablets können per Entgeltumwandlung finanziert und steuerlich begünstigt werden. Das ist auch sinnvoll, denn diese Mitarbeitervorteile werden immer beliebter, sodass man mittlerweile von einer regelrechten Erwartungshaltung der Angestellten sprechen kann.
Woran liegt das?
Warum sind Smartphones oder Tablets als Mitarbeitervorteile so attraktiv?
Die Gründe hierfür sind eigentlich ganz einfach:
- Fast jeder Erwachsene in Deutschland möchte heutzutage ein Smart Device nutzen.
- Die Rolle des Smartphones wird mit steigendem Digitalisierungsgrad immer wichtiger. Mittlerweile werden über das Handy nicht nur Kontakte und Termine organisiert, sondern auch Versicherungen abgeschlossen, Urlaube gebucht, Bücher gelesen, Fitnessprogramme gestartet und Musik gehört. Das Smartphone ist zur zentralen technischen Komponente im beruflichen und privaten Alltag geworden.
- Hochwertige Geräte werden mit jeder Generation teurer, je nach Prozessor, Speicher und Ausstattung. Beispiel: Die iPads Pro 12,9″ (5. Generation) aus dem Jahr 2021 gingen derzeit in der größten Speichervariante für sagenhafte 2.579 Euro über den Ladentisch.
Aber nicht nur die notorisch teuren Apple-Geräte kosten viel, auch Flaggschiff-Geräte und die gehobene Mittelklasse von Samsung, Nokia, Huawei oder Xiaomi kosten heute schnell deutlich mehr als 1.000 Euro.
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Wie funktioniert eine Entgeltumwandlung?
Der Anreiz, Smartphones und Tablets vergünstigt zu beziehen, ist also hoch.
Wie funktioniert das aber mit einer Entgeltumwandlung in der Praxis? Eigentlich ganz einfach: Prinzipiell behält der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung einen vereinbarten Teil des Bruttogehalts ein.
Herkömmlicherweise wurden die Geräte einfach gekauft (Option 1), dem Angestellten überlassen und als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ auf der Unternehmensseite abgeschrieben. Mittlerweile handelt es sich bei den Überlassungen aber meist um Leasingkonstrukte (Option 2), bei denen das Unternehmen die Geräte für eine festgelegte Zeit (meist 24 Monate) least.
Mit Everphone gibt es aber auch noch eine dritte Option: und zwar im Rahmen einer Langzeitmiete, die sich grundlegend von einem Leasingkonstrukt unterscheidet.
Lies mehr dazu unter: Firmenhandys beschaffen – 3 Varianten für Einkäufer
Firmengerät mit „Choose your own Device“ (CYOD)
Hier erhalten Angestellte ein Firmengerät, das sie sowohl beruflich als auch privat nutzen dürfen („Mischnutzung“). Bei unserer Langzeitmiete „Choose your own Device“ können Angestellte dabei selbst entscheiden, welches Smartphone-oder Tablet-Modell sie nutzen möchten: iOS oder Android? Groß oder klein? Der Nutzer bzw. die Nutzerin wählt.
iPhone oder Android-Phone? Am besten entscheiden das die Nutzer*innen selbst.
In der Regel legt das Unternehmen ein fixes Budget für Nutzer*innen oder Nutzergruppen fest. Ist der monatliche Mietpreis höher als das festgelegte Budget, übernehmen die Beschäftigten die Differenz. Diese Übernahme kann als Entgeltumwandlung aus dem Bruttolohn umgesetzt werden, solange keine tariflichen, vertraglichen oder anderen organisatorischen Hindernisse dem entgegenstehen.
Weblinks: Entgeltumwandlung
- Entgeltumwandlung: Wann ist sie sinnvoll? (karrierebibel.de, Bezug auf betriebliche Altersversorgung)
- Dienstwagen statt Gehalt: Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung? (lapid.de, Bezug auf Dienstwagen)
- Darf’s ein bisschen Smartphone sein? (haufe.de)