Was bedeutet Ratenkauf?
Zunächst eine kurze Begriffsklärung: Was versteht man unter Ratenkauf beim Handy? Unter dem Ratenkauf versteht man in der Regel den Kauf eines Produktes, das in der Folge „stückchenweise“ abbezahlt wird.
Teilzahlungsgeschäft
Der Gesetzgeber spricht hier vom Teilzahlungsgeschäft, auch die Bezeichnung Finanzkauf ist gebräuchlich. Im Grunde ist dies eine Finanzierungslösung beim Warenhandel, bei der Unternehmer*in und Verbraucher*in die Entrichtung des Kaufpreises durch Teilzahlungen vereinbaren. Umgangssprachlich nennt man diese Teilzahlungen Raten.
Der Kunde bzw. die Kundin zahlt folglich monatlich einen festgelegten Betrag an den Verkäufer, bei größeren Käufen gibt es außerdem oft Anzahlungen sowie eine größere Abschlussrate. Diese Form des Verkaufs wird oft wie ein Kredit zu einem bestimmten Prozentsatz verzinst, allerdings wird im Einzelhandel momentan häufig auch „Null-Prozent“-Finanzierung geboten. In der Regel beträgt die Laufzeit eines Ratenkaufs bei Smartphones zwischen zwölf und 36 Monaten.
Null-Prozent-Finanzierung
Immer mehr Händler werben mit sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen. Auch bei Smartphones: So wird der iPhone-Ratenkauf gerne mit Null-Prozent beworben.
Screenshot aus dem Apple-Store für den Ratenkauf
Verbraucher*innen können dann einen Ratenkauf tätigen, ohne Zinsen zu zahlen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass diese Verträge oft mit zusätzlichen Gebühren verbunden sind. Diese werden nicht in den Effektivzins gerechnet, aber trotzdem von den Verbraucher*innen bezahlt.
Finanzierung und Zinsen
Wie schon erwähnt, werden für eine Smartphone-Finanzierung mittels Ratenkauf meistens Zinsen fällig. Diese orientieren sich an den aktuellen Kreditzinsen, sind also aktuell verhältnismäßig niedrig (zwischen 2,5 – 7,5 Prozent). Allerdings kann sich dies in Zukunft ändern, vor allem wenn man sich die aktuelle Lage innerhalb des Euroraums mit seiner Inflation ansieht. Die Zinsen können bei Smartphone-Preisen von einigen hundert oder gar über tausend Euro schnell in beachtliche Höhen steigen – natürlich abhängig vom Modell.
Smartphone-Ratenkauf beim Provider
Auch die Mobilfunkanbieter bieten Geräte an und auch diese gibt es oft mit Null-Prozent-Finanzierung der Smartphones, Smartwatches und Tablets.
Lese dazu auch: Tablet leihen – teure Geräte preiswert nutzen
Manchmal kann die Kundin bzw. der Kunde selbst bestimmen, wie viel des Smartphone-Preises sie oder er initial bezahlen möchte – der Rest des Kaufpreises wir dann auf die Vertragslaufzeit, in der Regel 24 Monate, aufgeteilt.
„Smartphone für 1 Euro“
Viele kennen die Mobilfunkangebote, bei denen ein brandneues Smartphone für nur einen Euro angeboten wird. Das ist natürlich Quatsch. Lediglich die einmalige Anzahlung beträgt einen Euro (manchmal auch 0 Euro). Die monatlichen Raten sind selbstverständlich höher.
Werbung des Providers Congstar für Smartphone-Bundles mit Ratenkauf
Bundle vs. SIM-only
Also nochmal: Lediglich die Anfangsrate beträgt einen Euro. Für Werbezwecke ist diese Argumentation natürlich äußerst effektiv.
Bundle-Angebote: Tarif und Ratenkauf
Danach wird in diesen Bündel-Angeboten aus Mobilfunktarif und Gerät selbstverständlich ein deutlich höherer Zuschlag für das Gerät fällig. Auch Mobilfunkanbieter haben nämlich nichts zu verschenken.
Die monatlichen Teilzahlungen beim Ratenkauf sind üblicherweise so gestaffelt, dass sie recht exakt den Verkaufspreis des Geräts wiedergeben. Im obigen Congstar-Angebot zum Beispiel beim Xiaomi 11 Lite 5G:
- Einmalzahlung = 241,- EUR
- Ratenkauf: (24 x 10,- EUR) + 1,- EUR Anzahlung = 241,- EUR Gesamtpreis
Manchmal ist der Ratenkauf tatsächlich auch etwas günstiger. Verbraucher*innen tun also gut daran, für hochwertige Geräte wie iPhones oder Samsung-Galaxy-Modelle die Ratenkauf-Angebote genau zu vergleichen.
Aber Achtung: Solange man auch nur etwas länger als nötig in diesem Bündelvertrag bleibt, bezahlt man weiter für ein bereits vollständig abbezahltes Smartphone. Fast immer gibt es eine stillschweigende Vertragsverlängerung.
Wenn man nichts unternimmt, laufen der Vertrag und die Raten für das bereits abbezahlte Gerät also einfach weiter. Mit etwas Glück ist der Vertrag nach dem Ende der Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Es gibt aber auch deutlich längere Fristen – und dann wird das vermeintliche Smartphone-Ratenkauf-Schnäppchen mal richtig teuer. Man sollte also die Vertragslaufzeit ganz genau im Blick behalten, sonst zahlt man definitiv zu viel.
SIM-only
Bei Everphone raten wir unserer Geschäftskundschaft meistens, SIM-only-Tarife und mobile Endgeräte getrennt zu beschaffen – dies erlaubt mehr Kostentransparenz und meist auch mehr Flexibilität als die aneinander gekoppelten Bündel-Angebote.
Für unsere Business-Kund*innen erledigen wir entsprechend nicht nur die Hardware-Beschaffung, sondern besorgen in direkter Zusammenarbeit mit den Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland auch passende SIM-only-Geschäftskundentarife.
Handy-Ratenkauf und Kostentransparenz: TCO
Bei der Kostenermittlung bei einem Ratenkauf (TCO = Total Cost of Ownership) sollte man nicht nur etwaige Zinsen bei der Finanzierung im Blick haben. Nicht selten gibt es an diversen Stellen des Ratenkaufs zusätzliche Gebühren, die die Gesamtkosten für das Gerät in die Höhe treiben.
Interne Kosten berücksichtigen
Dabei sollte man nicht vergessen, dass man bei Problemen mit dem Gerät vom Verkäufer oft wenig bis gar keine Hilfe bekommt. Der Handy-Ratenkauf kann für Unternehmen daher schnell auch zur Kostenfalle werden, denn die internen Kosten bei Reparaturen und anderen Tasks rund um das Gerätemanagement involvieren meist eine ganze Reihe interner und externer Akteure (z. B. IT-Abteilung, Help-Desk, Buchhaltung, Office Management, Versicherung, Handy-Werkstatt etc.) und verursachen erstaunlich komplexe Prozesse.
Everphone-CEO Jan Dzulko erläutert die Prozesse rund ums Smartphone (in Englisch)
Sind Ratenkauf und Leasing dasselbe?
Nein, Leasing und Ratenkauf sind nicht dasselbe. Beim Leasing leiht man sich das Gerät im Prinzip vom Verkäufer zu einer vorher festgelegten Rate. Dabei ist der große Unterschied, dass man am Ende nicht Eigentümer*in ist, sondern das Gerät zurück zum Verkäufer geht.
Dafür bietet das Leasing aber auch einige Vorteile gegenüber dem Ratenkauf. So muss man die Umsatzsteuer nur auf die jeweiligen Raten zahlen und nicht auf den Gesamtpreis, das kann mitunter Geld sparen.
Außerdem hat man meist die Möglichkeit, das Gerät nach Ablauf des Leasingsvertrags zu einem reduzierten Preis (Restwert) zu kaufen. Auch hier entfällt dann die Umsatzsteuer auf den neuen Preis. Trotzdem gibt es einiges, was gegen das Leasing spricht. Lese dazu auch: 9 Gründe für zu hohe Kosten beim Smartphone-Leasing
„Device as a Service“ – eine Alternative zum Handy-Ratenkauf?
Unter Device-as-a-Service kannst du dir im Prinzip eine Art Rund-um-Service für die Smartphone-Beschaffung vorstellen, bei der du mehr als nur das Gerät erhältst.
So werden in der Regel auch ein Mobile-Device-Management (MDM) auf dem Gerät installiert und weitere Schutzmaßnahmen vorgenommen, um die Daten deines Unternehmens vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
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Geräteaustausch inkludiert
Auch stehst du im Falle eines Schadens nicht alleine da: Everphone tauscht als Device-as-a-Service-Anbieter defekte Geräte ohne Zeitverzögerung oder Aufpreis sofort aus. So können die Angestellten weiter produktiv sein. Das defekte Gerät wird von Everphone derweil im Hintergrund von eventuell noch vorhandenen Daten bereinigt und für eine umweltfreundlich Zweitverwendung wiederaufbereitet („refurbisht“).
Firmen-Smartphones im Abo: Nutzen statt Besitzen
Deshalb kaufst du bei Everphone nicht das Gerät, sondern mietest es einfach bedarfsgerecht. Hört eine Angestellte oder ein Angestellter auf, endet die Miete einfach und das Gerät wird zurückgegeben – Fall erledigt. So kannst du deine Geräteflotte immer perfekt deinem Bedarf anpassen.