Firmenhandy – alles rund ums Dienstgerät

In den letzten Jahren wurde es immer beliebter, Mitarbeiter*innen ein Firmenhandy als zusätzliches Incentive zu bieten. Das Smartphone soll einerseits Kommunikation und Digitalisierung beschleunigen, andererseits als Mitarbeitervorteil wirken. In unserem Beitrag können Sie alles rund ums Firmenhandy lesen.

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In den letzten Jahren wurde es immer beliebter, Mitarbeiter*innen ein Firmenhandy als zusätzliches Incentive zu bieten. Das Smartphone soll einerseits Kommunikation und Digitalisierung beschleunigen, andererseits als Mitarbeitervorteil wirken. In unserem Beitrag können Sie alles rund ums Firmenhandy lesen.

Warum ein Firmenhandy bieten?

Die Gründe, den Mitarbeiter*innen ein Firmenhandy zu bieten, sind vielfältig. So wird durch die Bereitstellung das Employer-Profil verbessert und die Bindung zur eigenen Belegschaft vertieft.

Außerdem kann man so einfacher die Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Abteilungen gewährleisten und zum Beispiel Unterlagen für ein anstehendes Meeting ganz einfach allen Teilnehmern zukommen lassen.

Sollte das eigene Unternehmen ein MDM verwenden, dann kann man auch kritische Sicherheitsupdate ganz einfach mit nur wenigen Klicks auf der gesamten Firmenflotte installieren, ohne dabei die Zeit der Mitarbeiter*innen in Anspruch nehmen. Dadurch spart man auch auf Dauer in der IT einiges an Zeit.

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Für viele Mitarbeiter*innen gibt es durch ein Firmenhandy, wenn man dieses auch privat nutzen kann, noch einen weiteren Vorteil: Es wird bares Geld gespart. So muss man nicht selbst ein neues Handy finanzieren, sondern kann einfach sein von der Firma gestelltes Gerät nutzen.

Dabei ist es allerdings wichtig, dass die Geräte auch fair verteilt sind, also nicht die Chefetage alle iPhone Pro Max haben und der Rest mit Nokia 3310 rumläuft. Sollte dies nicht der Fall, so kann es sein, dass die positiven Effekte des Incentives verloren gehen.

Auch sollten die Firmenhandys auf dem Stand der Zeit sein, um so zu garantieren, dass man auch noch in Zukunft Update Support für diese erhält. Auch Nachhaltigkeitsziele wollen beachtet werden, CO2 beim Smartphone oder Fair-Trade-Handys können dabei eine Rolle spielen. Auch das Recycling der Handys sollte gleich von Anfang an mit in den Blick genommen werden.

Gibt es das perfekte Firmenhandy?

Das perfekte Diensthandy zu finden ist fast unmöglich, dass wir Menschen Gewohnheitstiere sind. Am besten ist es da oftmals den Mitarbeiter*innen ein vergleichbares Gerät zu deren aktuellem Smartphone zur Verfügung zu stellen. Allerdings gibt es trotzdem einige Eigenschaften, die ein Business Smartphone erfüllen muss.

firmenhandy

Allgemein gilt der Grundsatz, dass das beste gerade gut genug ist. Sie sollten immer bedenken, dass die am häufigsten genutzten App nicht die E-Mail-Anwendungen oder Messenger sind, sondern spezielle Kommunikations- und Groupware-Apps. Deshalb ist vor allem ein großer Bildschirm wichtig, um direkt alles gut lesbar angezeigt zu bekommen.

Auch sollten Sie immer auf neue Technologiestandards setzten, deshalb ist die 5G-Technologie unverzichtbar für ein Firmenhandy. Dank 5G können Sie sich reibungslos und vor allem schnell in das Firmennetz einwählen und große Datenmengen innerhalb kürzester Zeit transferieren.

Doch auch das Smartphone selbst sollte schnell sein und einen guten Prozessor gepaart mit einer ausreichenden Menge an RAM bieten. Abgerundet wird das Hardware Packet dann noch durch eine große Menge an Speicherplatz. Darüber hinaus sollte das Gerät sich durch eine gute Sicherheit und Zuverlässigkeit auszeichnen, um wirklich für die Arbeit genutzt zu werden.

Gern gesehen sind auch besondere Features wie ein Stift, der die Bedienung und Möglichkeiten des Smartphones erweitert. Features wie eine gute Kamera sind in den meisten Fällen hingegen nicht wichtig. Zu den aktuell beliebtesten Modellen für Diensthandys zählen das neue iPhone 13 Pro Max, aber auch die Note-Modelle von Samsung sind beliebt.


Firmenhandy Level 99: das iPhone 14 Pro Max

Hier können Sie erkennen, dass es vor allem auf ein großes Display ankommt, wenn es um Firmenhandys geht, zumindest für die Führungsebene. Die meisten Mitarbeiter*innen sind mit den kleineren Spitzenmodellen wie dem iPhone 13 (Pro) oder dem Samsung Galaxy S21 zufrieden.

Android Firmenhandy
Maximale Android-Power mit dem Galaxy S22

Wann sollte ein neues Firmenhandy angeschafft werden?

Diese Frage stellt sich vielen Unternehmen, da neue Firmenhandy oft eine größere Investition ist, die wohl überlegt sein will. In der Regel sollte man Smartphone so lange wie möglich nutzen, um Ressourcen zu schonen.

Diese Länge wird einerseits durch die verbaute Technologie bestimmt, also wie lange diese relevant und auf dem Stand der Zeit ist, aber auch wie lange Sicherheitsupdates für die gewählten Geräte zur Verfügung stehen.

Eine gute Möglichkeit ist es hier, sich mit einem Anbieter für Firmenhandys zusammen zu tun, dieser stellt dann die Geräte für in der Regel zwei Jahre zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Geräte aufbereitet und entweder wieder zurück an das Unternehmen verliehen oder als refurbished weiterverkauft.

Wem gehört das Firmenhandy?

Das Firmenhandy gehört in der Regel den Arbeitgeber*innen und nicht den Mitarbeiter*innen. Das ist vor allem wichtig, wenn es um die private Nutzung des Smartphones geht. Diese sollte zuerst mit Arbeitgeber*innen abgesprochen werden, da selbst die sogenannte „Stillschweigende Duldung“ nur greift, wenn vorher geklärt wurde, dass Sie das Firmenhandy auch privat nutzen.

Für viele Mitarbeiter*innen stellt sich außerdem die Frage, ob es einen Anspruch auf ein Firmenhandy gibt. Die einfache Antwort auf diese Frage ist: Nein, es gibt keinen Anspruch auf ein Firmenhandy. Selbst wenn andere Mitarbeiter eines gestellt bekommen, stellt dies keinen allgemeinen Anspruch dar.

Was kann der Arbeitgeber auf dem Firmenhandy einsehen?

Diese Frage beschäftigt viele Mitarbeiter*innen da man selten möchte, dass jemand die Nachrichten oder E-Mails im eigenen Handy mitliest. Hier müssen wir leider sagen, dass es von Rechtswegen her dem Arbeitgeber*innen erlaubt ist, das Firmenhandy zu überwachen, wenn dieses ausschließlich geschäftlich genutzt wird.

Allerdings muss dies im Nutzungs- und/oder Arbeitsvertrag deutlich kommuniziert werden, ansonsten darf der Arbeitgeber*innen keine Einsicht haben. Auch wenn das Gerät privat genutzt wird, darf der Arbeitgeber*innen dieses nicht überwachen, da ansonsten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen wird.

Allerdings darf der Arbeitgeber*innen bestimmen, welche Apps auf dem Firmenhandy gestattet sind. So könnte untersagt werden, dass zumindest auf der Arbeitsmaske Apps wie WhatsApp oder Facebook Messenger installiert werden. Hier gilt allerdings auch der Grundsatz, dass man mit dem Arbeitgeber*innen klären sollte, was man mit dem Firmenhandy darf. Zusätzlich empfiehlt sich der Einsatz einer MDM-Software, um den Zugriff von Apps auf das Firmennetzwerk zentral zu steuern.

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