Firmenhandy und Privatnutzung, was gilt es dabei zu beachten?

Firmenhandys mit Privatnutzung bringen sowohl dem Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmern einige attraktive Vorteile. Komplettpakete für Firmenhandy mit Privatnutzung, die individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden, reduzieren Kosten und Aufwand. Eine Erleichterung nicht nur für das Firmenbudget, sondern auch für die IT-Abteilung und das Ressourcen-Management.
diensthandy private nutzung erlaubt
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Firmenhandys mit Privatnutzung bringen sowohl dem Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmern einige attraktive Vorteile. Komplettpakete für Firmenhandy mit Privatnutzung, die individuell auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten werden, reduzieren Kosten und Aufwand. Eine Erleichterung nicht nur für das Firmenbudget, sondern auch für die IT-Abteilung und das Ressourcen-Management.

Welche Vorschriften gibt es bei Diensthandys mit privater Nutzung?

Jedes Unternehmen handhabt die Vergabe von Diensthandys und die Regeln, die mit der Nutzung einhergehen, eigenständig. Viele Unternehmen haben bisher auf die strikte Trennung von Firmenhandy und Privathandy bestanden, doch die Weiterentwicklung der Technik erlaubt es mittlerweile, beide Aspekte in einem Gerät zu vereinen.

Firmenhandy und Privatnutzung muss nicht mehr getrennt sein. Möglich wird die ‚Mischnutzung“ durch die Verwendung einer MDM-Software (Mobile Device Management) – die übrigens bei Mietgeräten von Everphone fester Bestandteil ist. Dabei wird das gemietete Diensthandy für die private Nutzung entweder mit der bereits vorhandenen Software ausgestattet, die eine sichere Datentrennung im Firmenhandy erlaubt. Alternativ helfen wir Ihnen gerne bei Auswahl und Bereitstellung einer geeigneten MDM-Lösung.

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Wie genau die Abmachung mit dem Arbeitnehmer beim Firmenhandy mit Privatnutzung ausfällt, müssen Sie als Arbeitgeber entscheiden. Einige untersagen die Nutzung des privaten Bereichs generell, andere erlauben die Nutzung in bedingtem Rahmen oder in den Pausen. Einige Social Media Dienste folgen nicht den europäischen Standards des Datenschutzes. Hier sollten Sie als Arbeitgeber genau hinschauen, welche Applikationen auf dem Firmenhandy installiert werden dürfen.

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Was müssen Sie dabei beachten?

Um ein Firmenhandy mit Privatnutzung in den Arbeits- und Privatalltag problemlos zu integrieren, sollten einige Punkte berücksichtigt werden. Datenschutz ist ein wichtiger Punkt, gefolgt von den Kontrollvorgaben, denen der Arbeitgeber unterliegt.

Datenschutz für Diensthandy & private Nutzung

Während der Arbeit werden im Firmenhandy viele vertrauliche und sensible Informationen gespeichert und registriert, die unter Umständen in den Bereich der Firmengeheimnisse fallen. Um die private Nutzung im Firmenhandy zu erlauben, werden die MDM-Dienste integriert, die im Rahmen der Vorschriften der DSGVO den Arbeitsbereich sicher verschlüsseln, sodass bei der privaten Nutzung die Firmendaten auf dem Handy nicht kompromittiert werden.

Das Diensthandy mit Whatsapp-App stellt folglich keine Bedrohung mehr dar. Die Applikation kann ohne Probleme im Sektor “Privat” des Diensthandys genutzt werden, denn der Firmenbereich ist in diesem Fall sicher verschlüsselt gemäß den gesetzlichen Vorschriften der DSGVO.

Firmenhandy in Privatnutzung: Vorteile für den Arbeitgeber

Der Datenschutz ist, wie wir eben gesehen haben, bei den modernen Smartphones und Tablets von Everphone kein Problem. Einige weitere Vorteile, die Sie als Arbeitgeber bei den Mitarbeiter-Angeboten von Diensthandys durchaus in Betracht ziehen sollten, sind:

  • Private Nutzung vom Diensthandy senkt die Kosten.
  • Funktionsweise des MDM mit DSGVO garantiert eine sichere Datentrennung im Firmenhandy.
  • Aufwand für das IT-Management sinkt.
  • Ersatz alter oder beschädigter Geräte – Sie bleiben immer auf dem aktuellen Stand der Technik.

Kontrolle der Diensthandys mit privater Nutzung

Bei Diensthandys, die rein geschäftlich gebraucht werden und deren Nutzung nicht für den privaten Gebrauch freigegeben wurde, dürfen Sie als Arbeitgeber ohne Einschränkungen kontrollieren. Bei den geschäftlichen Smartphones, die für den privaten Verbrauch zulässig sind, darf dagegen der Arbeitgeber nur dann kontrollieren, wenn der Mitarbeiter seine Genehmigung erteilt hat.

Wer übernimmt die Haftung bei Firmenhandy mit Privatnutzung?

Generell liegt die Haftung bei Firmenhandys beim Arbeitgeber. Jedoch kann es einige Sonderfälle geben, die einzeln betrachtet werden müssen. Grobe Fahrlässigkeit, bei der das Diensthandy beschädigt oder gestohlen wird, kann auch auf den Arbeitnehmer zurückfallen. Ein solcher Fall wäre beispielsweise das Vergessen des Diensthandys im Restaurant oder Ähnliches. Geht ein Firmenhandy verloren, schlägt nicht nur der Materialwert zu Buche, sondern auch die vielen firmeninternen Daten, die auf den Handys gespeichert waren. Der Verlust dieser Daten wiegt meistens schwerer als der Geldwert des Gerätes.

Das tolle bei Rundum-Diensten wie sie von Everphone angeboten werden ist, dass beschädigte oder veraltete Geräte ohne einen Aufpreis umgetauscht werden. Im Falle verlorener oder gestohlener Geräte kann der Firmenbereich extern gesperrt werden. Außerdem lassen sich Programme installieren, die regelmäßig ein Back-up durchführen, um Datenverlust zu vermeiden. Es lassen sich also die Firmenhandy-Kosten senken, denn Sie bezahlen weiterhin Ihren monatlichen festen Mietpreis für die Anzahl der gemieteten Geräte und das Risiko, sensible Daten zu verlieren.

Wer darf ein Firmenhandy beanspruchen?

Natürlich sind einige Bereiche eines Unternehmens stärker an die Kommunikation mit dem Telefon gebunden. Hierunter fallen vor allem Vertriebler, Projektmanager, Abteilungsleiter etc. Doch die Nutzung von Smartphones dringt mit der fortschreitenden Digitalisierung fast in alle Betriebsbereiche vor. Deswegen können auch Mitarbeiter, die eigentlich nicht unbedingt ein Diensthandy benötigen, von den interessanten Mitarbeiter-Angeboten von Everphone profitieren.

Mit dem Firmenhandy in Privatnutzung können Sie als Arbeitgeber punkten und die Belegschaft ist in Sachen Kommunikation hochmodern ausgestattet. Eine Diensthandy-Steuer fällt für den Arbeitnehmer nicht an, denn das Handy wird sowohl beruflich als auch privat genutzt und das wird steuerlich nicht als Vorteil angesehen.

Everphone

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